Willkommen bei der Autovermietung Alfred Schönwetter
                                                                                                                                                                                                                     
                                     

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für Autovermietung Alfred Schönwetter:

Stand 01.01.2023

 

Allgemeines:

.) Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen ist Alfred Schönwetter, Firmensitz Kremergasse 2 (Lengbachl 82), 3033 Altlengbach, Tel: +43 664 4852008.

.) Das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug wird gemäss den im Mietvertrag angeführten und nachfolgenden Bedingungen vermietet, der im Mietvertrag genannte Mieter erkennt diese Bedingungen mit seiner Unterschrift am Mietvertrag an. Zusatzbedingungen bedürfen der Schriftform.

.) Sämtliche Bestimmungen gelten für den Mieter als auch für den Lenker, die für die Einhaltung und Erfüllung jeweils einzeln als auch solidarisch dem Vermieter haften.

.) Die eventuelle Nichtigkeit einzelner Punkte dieses Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

.) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind zur Gänze ungültig ausser es wird von uns schriftlich bestätigt.

.) Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug mitsamt Ausstattung sorgsam, sachgerecht und unter Einhaltung der vertraglichen, gesetzlichen Bestimmungen und sonstiger Rechtsvorschriften zu benutzen und es in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang (unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnützung) an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Zeit zurück zu stellen.

.) Übermässiger, nicht der normalen Abnutzung entsprechender Reifenverschleiss, wie durch Burnouts, Donoughts, etc. verursacht, ist verboten. Bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges wird die Profiltiefe der Reifen gemessen. Sollte die Differenz der beiden Messungen nicht dem üblichen Verschleiss der gefahrenen Kilometer entsprechen, wird, je nach Grad der übermässigen Abnutzung, eine Summe zwischen 100 Euro und dem Reifen Neupreis (zuzüglich Montagekosten), von der Kaution einbehalten.

.) Das Auto darf vom Mieter nicht an Dritte weitergegeben werden.

.) Das Auto darf nicht verwendet werden für:

Rennen, Wett- oder Testfahrten oder sonstiger sportlicher Veranstaltungen

Zum Transport von Tieren, illegalen Substanzen, Waffen, oder Gütern die zu einer Beschädigung oder Verschmutzung des Wagens führen könnten

Zum Abschleppen, oder zum ziehen von Gegenständen

Auslandsfahrten

Fahrten auf nicht asphaltierten Strassen oder im Gelände

.) Das Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist untersagt

.) Wenn sich Funktionsstörungen abzeichnen oder bei erkennbaren Beschädigungen darf der Mietwagen nicht weiterbenutzt werden um Folgeschäden zu vermeiden.

.) Der Fahrer muss den gültigen Führerschein bei Fahrtantritt vorweisen, er darf weder durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Müdigkeit, Krankheit, Sehschwäche oder sonstige Umstände fahrtechnisch beeinträchtigt sein. Wir sind berechtigt eine Person aufgrund der oben genannten Gründe als Fahrer abzulehnen. Dieser Fall wird vertraglich als Nichterscheinen gewertet und der bezahlte Preis wird nicht zurückerstattet. Da eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nicht immer erkennbar ist übernehmen wir keinerlei Haftung, falls wir solch einen Zustand übersehen.

.) Es dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.

.) Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind Türen und Fenster verschlossen zu halten. Die Türen müssen versperrt, und die Alarmanlage, soweit vorhanden, aktiviert sein.

.) Alle Gebühren, Strafen und Kosten die im Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges während der Mietdauer anfallen sind vom Mieter zu tragen. Eventuell gefahrene Mehrkilometer oder Beschädigungen am Fahrzeug werden bei Rückgabe von der Kaution einbehalten. Sollte der ausstehende Betrag die Kautionshöhe überschreiten, ist der Rest innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto einzuzahlen. Etwaige polizeiliche Anzeigen werden sofort nach Erhalt an den Mieter weitergeleitet, und sind von ihm direkt einzuzahlen.

.) Sollte die Zahlungsfrist von 14 Tagen überschritten werden wird eine Verzinsung von 2,5 % per Monat und Mahnspesen verrechnet.

.) Für den Fall das der Mieter in einen Verkehrsunfall verwickelt wird ist der Vermieter nicht verpflichtet ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder eine Minderung der Mietgebühr zu gewähren.

.) Die Wartung des Fahrzeuges entspricht den Vorgaben der Gebrauchsanweisung der zuständigen Fahrzeugproduzenten. Bei Mängel oder Produktionsfehlern können wir, soweit dies rechtlich zulässig ist, nicht haftbar gemacht werden.

.) Es ist ausschliesslich österreichisches Recht anzuwenden. Für Unternehmer und Personen, die weder im Inland ansässig noch beschäftigt sind, wird St. Pölten als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

Mindestalter:

.) Das Mindestalter des Fahrers beträgt 24 Jahre.

Reservierung, Übergabe und Rückgabe:

.) Eine Reservierung kann telefonisch oder per Mail erfolgen, die AGB´s können auf unserer Homepage heruntergeladen werden, und werden auf Wunsch bei der Autoübergabe ausgehändigt.

.) Bei der Übergabe ist eine Kaution in der Höhe von 500 Euro in bar zu hinterlegen.

.) Termine sind nur bindend wenn sie von uns bestätigt wurden, und vom Mieter eine Anzahlung in der Höhe von 30 % des Mietpreises getätigt wurde.

.) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Buchungen unausführbar machen oder massiv erschweren, sind wir berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Eine bereits geleistete Zahlung wird rückerstattet, oder, sofern möglich, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Eine Haftung oder Schadenersatzforderung an uns ist in diesem Fall ausgeschlossen.

.) Stornierungen sind bis 3 Tage vor dem Termin kostenlos, von 2 bis 1 Tagen sind 25% Stornogebühr und innerhalb von 24 Stunden 75% Stornogebühr zu bezahlen (das Wetter hat keinen Einfluss auf diese Regel). Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird der volle Preis verrechnet.

.) Der Mietpreis muss im Vorhinein bezahlt werden. Er muss spätestens 4 Tage vor dem Übergabetermin auf unserem Konto einlangen. Sollte das vom Mieter nicht eingehalten werden, sind wir dazu berechtigt die Reservierung ohne Anspruch auf Schadenersatz zu stornieren. Nach Vereinbarung kann der offene Mietpreis auch bei Fahrzeugübernahme in Bar beglichen werden.

.) Die Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung durch den Mieter ist gültig. Im Preis ist Mehrwertsteuer, Haftpflicht-, Vollkasko- und Insassenunfallversicherung bereits enthalten. Ausnahme: Die Oldtimer (Mustang Bj.68 und Impala Bj.65) sind nur Haftpflicht versichert. Hier gibt es keine Haftungsreduktion!

.) Alle bei der Übernahme ohne genaue fachgerechte Untersuchung, erkennbare Schäden muss der Mieter unmittelbar nach der Übergabe bekannt geben, sonst haftet er für die Kosten aus Beweis – und Aufklärungsproblemen.

.) Kann das Auto erst verspätet zurückgegeben werden muss der Vermieter umgehend informiert werden. Eine Stunde Verspätung bei der Rückgabe wird kulanzmässig toleriert, jede weitere angefangene Stunde wird mit 100 Euro verrechnet. Bei einer unangekündigten Verspätung von mehr als 4 Stunden wird bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls des Fahrzeuges gegen den Mieter gemacht.

.) Jeder zusätzliche km wird mit 1,7 Euro (bei den Oldtimern 1,5 Euro) verrechnet. Bei den Oldtimern (Mustang Bj.68 und Impala Bj.65) erfolgt die Anzeige in Meilen. Pro Meile (1,6 km) ergibt sich d.h. ein Preis von 2,4 Euro. Falls der Kilometerzähler defekt ist werden die km Gebühren für die Entfernung berechnet, die sich für die zurückgelegte Strecke aus der Strassenkarte ergibt.

.) Das Auto muss, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, von der Kremergasse 2, 3033 Altlengbach abgeholt, und auch dort zurückgegeben werden, falls nicht, werden die anfallenden Aufwendungen und die km verrechnet.

.) Das Auto wird in gutem Zustand mit KFZ Papieren, Fahrzeugschlüssel (Keyless Go), vollem Tank und, soweit im Nutzungsvertrag nicht anders festgehalten ist, ohne äusserlich erkennbare Beschädigungen übergeben, und ist in eben solchen Zustand zu retournieren. Bei der Rückgabe gehen alle (Schadens-) Fälle die von der Versicherung nicht gedeckt werden zu Lasten des Mieters (z.B. Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugpapieren, Schlüsseln oder etwaiger Zusatzausstattung). Wenn der Tank nicht voll retourniert wird, wird anhand der Tankanzeige der fehlende Treibstoff ermittelt und mit 2 € pro Liter verrechnet. 

.) Der Mietwagen darf innen oder aussen nicht aussergewöhnlich verschmutzt werden (dazu zählt auch Verschmutzung durch Rauch), sonst ist der Mieter zum Ersatz der Reinigungskosten verpflichtet.

 

Versicherungsschutz:

.) Das Auto ist Haftpflicht - mit einer Pauschalversicherungssumme von 15.000.000 Euro, Vollkasko und Insassenunfall versichert. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 2.500 Euro, bei Kleinschäden wie kleineren Dellen oder Kratzern (bis etwa 20 mm), Verletzungen der Felgen durch Randsteinberührungen, etc. kann kulanzmässig eine Pauschale von 250 Euro eingehoben werden. Dieser Betrag wird von der Kaution einbehalten, sollte das nicht möglich sein, verpflichtet sich der Mieter/Lenker ihn innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto einzuzahlen.

Sollte die Zahlungsfrist von 14 Tagen überschritten werden, wird eine Verzinsung von 2,5 % p. Monat und Mahnspesen verrechnet.

ACHTUNG: Die Oldtimer (Mustang Bj.68 und Impala Bj.65) bilden hier die Ausnahme! 

Diese Fahrzeuge sind nur Haftpflicht versichert, es besteht keine Kasko, und somit gibt es auch keine Beschränkung der Haftung! Alle Schäden, die vom Mieter/Fahrer verursacht werden, müssen in voller Höhe bezahlt werden. Im Falle eines Diebstahls sind für den Mustang 25.000 Euro, für den Impala 30.000 Euro binnen 4 Wochen zu bezahlen.  

.) Die Haftungsreduktion tritt generell ausser Kraft bei Verstössen gegen die Vertragsbedingungen oder die gesetzlichen Bestimmungen.

.) Sollte Aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidrigem Verhalten des Mieters/Lenkers (wie Trunkenheit, Drogeneinfluss, etc.,) ein Schaden entstehen, ist die Versicherung nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen, in diesem Fall haftet der Mieter/Lenker für den gesamten Betrag.

 .) Im Fahrzeug befindliche Gegenstände des Kunden oder von ihm mitgeführten Personen sind nicht versichert.

.) Die Autovermietung Alfred Schönwetter kann durch Mieter, Fahrer, Beifahrer oder beteiligte Dritte Personen nicht haftbar gemacht werden, ausser es liegt eine grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.

Panne, Unfall

.) Bei einer Panne ist der Vermieter telefonisch zu verständigen und dessen Weisungen sind abzuwarten.

.) Bei einem Verkehrsunfall muss sich der Mieter gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verhalten:

Sofort anhalten

An der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken, Name, Anschrift und polizeiliche Kennzeichen aller beteiligten Personen und Zeugen festhalten

Einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Massnahmen zur Vermeidung weiterer Personen oder Sachschäden treffen

Keine Schuld oder Haftungserklärung abgeben

Bei Unfällen mit unbekanntem Gegner unverzüglich bei der nächsten Polizei Anzeige bzw. Selbstanzeige erstatten


Datenschutz

.) Persönliche Daten der Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt und finden nur intern Verwendung.

.) Der Mieter erklärt sich einverstanden, das seine Daten automationsunterstützt verarbeitet werden und zu Zwecken der Buchhaltung (externes Unternehmen) zur Verarbeitung weitergegeben werden.

.) Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Kunden, werden seine Daten nicht für Marketingaktionen an Dritte weitergegeben.

                                                                                                                                                    Download AGB´s
 

                                                                                                          
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