Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB´s) für
Autovermietung Alfred Schönwetter: Stand 01.01.2023 Allgemeines: .)
Ihr Vertragspartner
für alle Bestellungen ist Alfred Schönwetter,
Firmensitz Kremergasse 2 (Lengbachl 82), 3033
Altlengbach, Tel: +43 664
4852008. .)
Das im Mietvertrag
beschriebene Fahrzeug wird gemäss den im Mietvertrag
angeführten und
nachfolgenden Bedingungen vermietet, der im Mietvertrag genannte Mieter
erkennt
diese Bedingungen mit seiner Unterschrift am Mietvertrag an.
Zusatzbedingungen
bedürfen der Schriftform. .)
Sämtliche
Bestimmungen gelten für den Mieter als auch für den
Lenker, die für die
Einhaltung und Erfüllung jeweils einzeln als auch solidarisch
dem Vermieter
haften. .)
Die eventuelle
Nichtigkeit einzelner Punkte dieses Vertrages hat nicht die Nichtigkeit
des
gesamten Vertrages zur Folge. .)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden sind zur Gänze
ungültig ausser es wird von uns
schriftlich bestätigt. .)
Der Mieter
verpflichtet sich das Fahrzeug mitsamt Ausstattung sorgsam, sachgerecht
und
unter Einhaltung der vertraglichen, gesetzlichen Bestimmungen und
sonstiger
Rechtsvorschriften zu benutzen und es in gleich gutem Zustand und
Ausstattungsumfang (unter Berücksichtigung der
gewöhnlichen Abnützung) an dem
im Mietvertrag vereinbarten Ort und Zeit zurück zu stellen. .)
Übermässiger, nicht
der normalen Abnutzung entsprechender Reifenverschleiss, wie durch
Burnouts,
Donoughts, etc. verursacht, ist verboten. Bei der Übernahme
und Rückgabe des
Fahrzeuges wird die Profiltiefe der Reifen gemessen. Sollte die
Differenz der
beiden Messungen nicht dem üblichen Verschleiss der gefahrenen
Kilometer
entsprechen, wird,
je nach
Grad der übermässigen Abnutzung, eine Summe zwischen 100 Euro und dem Reifen
Neupreis (zuzüglich Montagekosten), von der Kaution
einbehalten. .)
Das Auto darf vom
Mieter nicht an Dritte weitergegeben werden. .)
Das Auto darf nicht
verwendet werden für: Rennen, Wett- oder Testfahrten oder sonstiger
sportlicher
Veranstaltungen Zum Transport von Tieren, illegalen Substanzen,
Waffen, oder Gütern die
zu einer Beschädigung oder Verschmutzung des Wagens
führen könnten Zum Abschleppen, oder zum ziehen von
Gegenständen Auslandsfahrten Fahrten auf nicht asphaltierten Strassen oder im
Gelände .)
Das Rauchen, Essen
und Trinken im Auto ist untersagt .)
Wenn sich
Funktionsstörungen abzeichnen oder bei erkennbaren
Beschädigungen darf der
Mietwagen nicht weiterbenutzt werden um Folgeschäden zu
vermeiden. .)
Der Fahrer muss den
gültigen Führerschein bei Fahrtantritt vorweisen, er
darf weder durch Alkohol,
Medikamente, Drogen, Müdigkeit, Krankheit,
Sehschwäche oder sonstige Umstände
fahrtechnisch beeinträchtigt sein. Wir sind berechtigt eine
Person aufgrund der
oben genannten Gründe als Fahrer abzulehnen. Dieser Fall wird
vertraglich als
Nichterscheinen gewertet und der bezahlte Preis wird nicht
zurückerstattet. Da
eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nicht immer
erkennbar ist übernehmen
wir keinerlei Haftung, falls wir solch einen Zustand übersehen. .)
Es dürfen am
Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten ohne
ausdrückliche
Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. .)
Solange das
Fahrzeug nicht benutzt wird, sind Türen und Fenster
verschlossen zu halten. Die Türen müssen
versperrt, und die
Alarmanlage, soweit vorhanden, aktiviert sein. .)
Alle Gebühren,
Strafen und Kosten die im Zusammenhang mit der Benützung des
Fahrzeuges während
der Mietdauer anfallen sind vom Mieter zu tragen. Eventuell gefahrene
Mehrkilometer oder Beschädigungen am Fahrzeug werden bei
Rückgabe von der
Kaution einbehalten. Sollte der ausstehende Betrag die
Kautionshöhe
überschreiten, ist der Rest innerhalb von 14 Tagen auf unser
Konto einzuzahlen.
Etwaige polizeiliche Anzeigen werden sofort nach Erhalt an den Mieter
weitergeleitet, und sind von ihm direkt einzuzahlen. .)
Sollte die
Zahlungsfrist von 14 Tagen überschritten werden wird eine
Verzinsung von 2,5 %
per Monat und Mahnspesen verrechnet. .)
Für den Fall das
der Mieter in einen Verkehrsunfall verwickelt wird ist der Vermieter
nicht verpflichtet
ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder eine
Minderung der Mietgebühr
zu gewähren. .)
Die Wartung des
Fahrzeuges entspricht den Vorgaben der Gebrauchsanweisung der
zuständigen
Fahrzeugproduzenten. Bei Mängel oder Produktionsfehlern
können wir, soweit dies
rechtlich zulässig ist, nicht haftbar gemacht werden. .) Es ist ausschliesslich österreichisches Recht anzuwenden. Für Unternehmer und Personen, die weder im Inland ansässig noch beschäftigt sind, wird St. Pölten als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Mindestalter: .) Das Mindestalter des Fahrers beträgt 24 Jahre. Reservierung, Übergabe und
Rückgabe: .)
Eine Reservierung
kann telefonisch oder per Mail erfolgen, die AGB´s
können auf unserer Homepage
heruntergeladen werden, und werden auf Wunsch bei der
Autoübergabe ausgehändigt. .)
Bei der Übergabe
ist eine Kaution in der Höhe von 500 Euro in bar zu
hinterlegen. .)
Termine sind nur bindend
wenn sie von uns bestätigt wurden, und vom Mieter eine
Anzahlung in der Höhe
von 30 % des Mietpreises getätigt wurde. .)
Bei höherer Gewalt
oder Umständen, welche die Ausführung angenommener
Buchungen unausführbar
machen oder massiv erschweren, sind wir berechtigt vom Auftrag
zurückzutreten. Eine
bereits geleistete Zahlung wird rückerstattet, oder, sofern
möglich, kann ein
neuer Termin vereinbart werden. Eine Haftung oder
Schadenersatzforderung an uns
ist in diesem Fall ausgeschlossen. .)
Stornierungen sind
bis 3 Tage vor dem Termin kostenlos, von 2 bis 1 Tagen sind 25%
Stornogebühr
und innerhalb von 24 Stunden 75% Stornogebühr zu bezahlen (das
Wetter hat
keinen Einfluss auf diese Regel). Bei Nichterscheinen zum vereinbarten
Termin
wird der volle Preis verrechnet. .)
Der Mietpreis muss
im Vorhinein bezahlt werden. Er muss spätestens 4 Tage vor dem
Übergabetermin
auf unserem Konto einlangen. Sollte das vom Mieter nicht eingehalten
werden,
sind wir dazu berechtigt die Reservierung ohne Anspruch auf
Schadenersatz zu
stornieren. Nach Vereinbarung kann der offene Mietpreis auch bei
Fahrzeugübernahme in Bar beglichen werden. .)
Die Preisliste zum
Zeitpunkt der Reservierung durch den Mieter ist gültig. Im
Preis ist Mehrwertsteuer,
Haftpflicht-, Vollkasko- und Insassenunfallversicherung bereits
enthalten. Ausnahme:
Die Oldtimer (Mustang Bj.68 und Impala Bj.65) sind nur Haftpflicht
versichert.
Hier gibt es keine Haftungsreduktion! .)
Alle bei der
Übernahme ohne genaue fachgerechte Untersuchung, erkennbare
Schäden muss der
Mieter unmittelbar nach der Übergabe bekannt geben, sonst
haftet er für die
Kosten aus Beweis – und Aufklärungsproblemen. .)
Kann das Auto erst
verspätet zurückgegeben werden muss der Vermieter
umgehend informiert werden. Eine
Stunde Verspätung bei der Rückgabe wird
kulanzmässig toleriert, jede weitere angefangene
Stunde wird mit 100 Euro verrechnet. Bei einer unangekündigten
Verspätung von
mehr als 4 Stunden wird bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls des
Fahrzeuges
gegen den Mieter gemacht. .) Jeder zusätzliche km wird mit
1,7 Euro (bei den Oldtimern 1,5 Euro) verrechnet. Bei den Oldtimern
(Mustang
Bj.68 und Impala Bj.65) erfolgt die Anzeige in Meilen. Pro Meile (1,6
km) ergibt
sich d.h. ein Preis von 2,4 Euro. Falls der Kilometerzähler
defekt ist werden
die km Gebühren für die Entfernung berechnet, die
sich für die zurückgelegte
Strecke aus der Strassenkarte ergibt. .)
Das Auto muss,
sofern nicht schriftlich anders vereinbart, von der Kremergasse 2, 3033
Altlengbach abgeholt, und auch dort zurückgegeben werden,
falls nicht, werden
die anfallenden Aufwendungen und die km verrechnet. .)
Das Auto wird in
gutem Zustand mit KFZ Papieren, Fahrzeugschlüssel (Keyless
Go), vollem Tank
und, soweit im Nutzungsvertrag nicht anders festgehalten ist, ohne
äusserlich
erkennbare Beschädigungen übergeben, und ist in eben
solchen Zustand zu
retournieren. Bei der Rückgabe gehen alle (Schadens-)
Fälle die von der
Versicherung nicht gedeckt werden zu Lasten des Mieters (z.B. Verlust
oder
Beschädigung von Fahrzeugpapieren, Schlüsseln oder
etwaiger Zusatzausstattung).
Wenn der Tank nicht voll retourniert wird, wird anhand der Tankanzeige
der
fehlende Treibstoff ermittelt und mit 2 € pro Liter
verrechnet. .)
Der Mietwagen darf innen
oder aussen nicht aussergewöhnlich verschmutzt werden (dazu
zählt auch
Verschmutzung durch Rauch), sonst ist der Mieter zum Ersatz der
Reinigungskosten verpflichtet. Versicherungsschutz: .)
Das Auto ist
Haftpflicht - mit einer Pauschalversicherungssumme von 15.000.000 Euro,
Vollkasko
und Insassenunfall versichert. Der Selbstbehalt im Schadensfall
beträgt 2.500
Euro, bei Kleinschäden wie kleineren Dellen oder Kratzern (bis
etwa 20 mm),
Verletzungen der Felgen durch Randsteinberührungen, etc. kann
kulanzmässig eine
Pauschale von 250 Euro eingehoben werden. Dieser Betrag wird von der
Kaution
einbehalten, sollte das nicht möglich sein, verpflichtet sich
der Mieter/Lenker
ihn innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto einzuzahlen. Sollte
die
Zahlungsfrist von 14 Tagen überschritten werden, wird eine
Verzinsung von 2,5 %
p. Monat und Mahnspesen verrechnet. ACHTUNG: Die Oldtimer (Mustang Bj.68 und Impala
Bj.65) bilden hier die Ausnahme! Diese Fahrzeuge sind nur Haftpflicht
versichert, es besteht keine Kasko, und somit gibt es auch keine
Beschränkung
der Haftung! Alle Schäden, die vom Mieter/Fahrer verursacht
werden, müssen in
voller Höhe bezahlt werden. Im Falle eines Diebstahls sind
für den Mustang
25.000 Euro, für den Impala 30.000 Euro binnen 4 Wochen zu
bezahlen. .)
Die Haftungsreduktion
tritt generell ausser Kraft bei Verstössen gegen die
Vertragsbedingungen oder
die gesetzlichen Bestimmungen. .)
Sollte Aufgrund von
grober Fahrlässigkeit oder rechtswidrigem Verhalten des
Mieters/Lenkers (wie
Trunkenheit, Drogeneinfluss, etc.,) ein Schaden entstehen, ist die
Versicherung
nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen, in diesem Fall haftet der
Mieter/Lenker für den gesamten Betrag. .) Im Fahrzeug befindliche
Gegenstände des
Kunden oder von ihm mitgeführten Personen sind nicht
versichert. .)
Die Autovermietung
Alfred Schönwetter kann durch Mieter, Fahrer, Beifahrer oder
beteiligte Dritte
Personen nicht haftbar gemacht werden, ausser es liegt eine grobe
Fahrlässigkeit unsererseits vor. Panne, Unfall .)
Bei einer Panne ist
der Vermieter telefonisch zu verständigen und dessen Weisungen
sind abzuwarten. .)
Bei einem Verkehrsunfall
muss sich der Mieter gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
verhalten: Sofort anhalten An der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken,
Name, Anschrift und
polizeiliche Kennzeichen aller beteiligten Personen und Zeugen
festhalten Einen Europäischen Unfallbericht
ausfüllen Massnahmen zur Vermeidung weiterer Personen oder
Sachschäden treffen Keine Schuld oder Haftungserklärung abgeben Bei Unfällen mit unbekanntem Gegner
unverzüglich bei der nächsten
Polizei Anzeige bzw. Selbstanzeige erstatten Datenschutz .)
Persönliche Daten
der Kunden werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes vertraulich
behandelt und
finden nur intern Verwendung. .)
Der Mieter erklärt
sich einverstanden, das seine Daten automationsunterstützt
verarbeitet werden
und zu Zwecken der Buchhaltung (externes Unternehmen) zur Verarbeitung
weitergegeben werden. .)
Ohne ausdrückliche
schriftliche Genehmigung des Kunden, werden seine Daten nicht
für
Marketingaktionen an Dritte weitergegeben. |